Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
Der Betrieb eines wissenschaftlichen Instituts für Informationsmanagement in Bildung, Verwaltung und anderen Dienstleistungsbereichen. Das Institut hat folgende Aufgaben: a) wissenschaftliche Entwicklung von Konzepten zum Informationsmanagement, b) wissenschaftliche Evaluation des Einsatzes von Informations- und Kommunikationstechnologien, c) wissenschaftsgestützte Beratung und d) Transfer von Forschungsergebnissen.