Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Im Rahmen der Aufgabenstellung der Arbeiterwohlfahrt - die Verwaltung von Grund- und sonstigem Vermögen und die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Erbringung von Service-Leistungen und die Übernahme aller damit verbundenen Verwaltungsaufgaben.