Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, die a) den Einkauf und Verkauf von apothekenpflichtigen, verschreibungspflichtigen und frei verkäuflichen Medikamenten, Medikalprodukten, Infusionen und Diätetika betreiben. b) die die Beratung von Fachkreisen, Apotheken, Krankenkassen und Endverbrauchern vornehmen, c) die die Vermittlung und Erbringung von Dienstleistungen im Gesundheitswesen vornehmen, d) und die den Abschluss von Dienstleistungsverträgen im Gesundheitswesen und ihre Durchführung vornehmen. Der Betrieb oder die Beteiligung an einer Apotheke ist nicht Gegenstand des Unternehmens.