Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Im- und Export sowie Handel mit nicht erlaubnispflichtigen Waren aller Art, insbesondere Rohstoffen, Maschinen sowie Halb- und Fertigerzeugnisse, Produktions- und Projektberatung und Kauf sowie Beteiligung an anderen Unternehmen sowie der Import und Großhandel mit Holz auf eigene und fremde Rechnung (hier nur Bürotätigkeiten).