Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
-Industrieanlagen- und Büroreinigung nach Hausfrauenart -Glasreinigung nach Hausfrauenart -Bauschlussreinigung nach Hausfrauenart -Hausmeistertätigkeiten (keine vollhandwerkliche Tätigkeit) -Kurierfahrten (bis 3,5 to) -Consulting im Reinigungs- und Wäschereibereich -Handel und Verkauf von Reinigungsmitteln -Innen- und Aussenreinigung von Booten.