Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Handelsgesellschaften sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei diesen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der trans-Mar-supply GmbH & Co. KG in Bremen, deren Unternehmensgegenstand u.a. die Organisation von Einkauf, Versand und ggf. Zwischenlagerung von Schiffsbedarfsgütern zum Zwecke der Erstausrüstung sowie der laufenden Versorgung von Seeschiffen, welche von Gesellschaftern und Nicht-Gesellschaftern bereedet werden, ist.