Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
(1) die Durchführung der Hauswirtschaft und des Reinigungsdienstes in Einrichtungen der Bremischen Schwesternschaft vom Roten Kreuz, (2) die Fortbildung von Personen, die im Gesundheits- und Sozialwesen tätig sind, (3) die Beratung von Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, (4) Übernahme pflegerischer und sozialer gesundheitsbezogener Aufgaben in entsprechenden Arbeits- und Geschäftsbereichen, (5) alle mit den Zwecken (1) bis (4) zusammenhängenden Geschäfte.