Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betrieb eines Alten- und Pflegeheims und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Aufgaben (Zwecke) i.S.d. Abschnittes"steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, insbesondere die Förderung der Altenhilfe und des öffentlichen Gesundheitswesens. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Aufgaben. Etwa erzielte Gewinne und andere Mittel dürfen nur für die gesellschaftsvertraglichen Aufgaben verwendet werden. Der Gesellschafter der Gesellschaft erhält keine Gewinnanteile und keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Aufgaben der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.