Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Einzel- und Großhandel sowie der Im- und Export von Waren aller Art, insbesondere von Lebensmitteln, Möbeln, Maschinen, Kronkorken udn Kunsthandwerk, von und aus der Volksrepublik China, sowie deren Be- und Verarbeitung und das Betreiben von Restaurants, - der Erwerb udn die Verwaltung eigenen Grundbesitzes, - die Beratung (Consulting) in Zusammenhang mit Immobiliengeschäften, - die Vermittlung von Abfällen, insbesondere Kunststoffe, Altpapiere, Altmetall und Holz.