Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden.
Die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, die Förderung von Wissenschaft und Forschung, die Förderung der Volks- und Berufsbildung sowie die Förderung des Wohlfahrtswesens, durch die Erbringung und Inanspruchnahme von Leistungen für und im planmäßigen Zusammenwirken mit den anderen steuerbegünstigten Körperschaften, nämlich dem gemeinsamen, inhaltlich aufeinander abgestimmten und koordinierten Wirken der steuerbegünstigten Körperschaften zur Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke innerhalb des Unternehmensverbundes der Gesundheit Nord gGmbH Klinikverbund Bremen.