Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1. Der Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist gerichtet auf: a) die Beteiligung - gleichgültig in welcher Rechtsform - an Industrie- und Handelsunternehmungen, auch die Übernahme der Geschäftsführung und Verwaltung eines Geschäftsbetriebes der unter b) genannten Art, b) die Entwicklung, die Herstellung und den Vertrieb von elektrischen Maschinen und Apparaten aller Art, c) jede andere angemessene kaufmännische Nutzung des Gesellschaftsvermögens."