Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten.
Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Wohlfahrtspflege durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, insbesondere die steuerbegünstigten Gesellschafter-Körperschaften, den Caritasverband Bremen e.V., die Johanniter Dienste Niedersachsen/Bremen gGmbH, den Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Bremen e.V. und den Paritätischer Landesverband Bremen e.V. sowie die mit diesen verbundenen Ober- und Unterverbände, Körperschaften, Einrichtungen und Anstalten, z.B. durch Weitergabe beschaffter bzw. erwirtschafteter Barmittel, Sammeln von Spenden u.Ä.