Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere von Glas- und Gebäudereinigung, von Hol- und Bringediensten, von Pförtnerdiensten, von Hausmeisterdiensten, Müllentsorgung, die Bewachung, die Garten- und Grundpflege, das Betreiben der Bettenzentrale und der Zentralspüle, die Sicherung und Bewachung sowie die Grundstückspflege und Winterdienste insbesondere für die Krankenhaus St.Josef Stift GmbH.