Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) Die umsetzungsorientierte Beratung von Unternehmen in dem Bereich ganzheitlicher Marketingstrategien, insbesondere zur Kunden- und Serviceorientierung sowie Customer Relationship Management (CRM),
b) die Durchführung von qualitativen und explorativen Studien im oben genannten Bereich,
c) die Durchführung von Event-Seminaren und und unternehmensspezifischen Aufführungen sowie anderen Motivationsveranstaltungen,
d) die Vergabe von Lizenzen