Die Gesellschaft hat zwei Geschäftsführer, die die Gesellschaft gemeinschaftlich oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung als alleinige persönlich haftende Gesellschafterin an anderen Kommanditgesellschaften sowie die Wahrnehmung der sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten für diese Kommanditgesellschaften und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.