Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Durchführung von Planungen, Messungen jeglicher Art, die Erstellung von Gutachten auf der Grundlage chemischer Analysen und Schadstoffbewertungen im Bauwesen sowie die Beratung bezüglich Fragen der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes, des Umweltschutzes, der Qualitätssicherung und der dazugehörigen Managementsysteme und der Zertifizierungsverfahren; die Wahrnehmung von Aufgaben der Baustellenverordnung.