Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
Die Bearbeitung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die Beratung von Auftraggebern und die Fortbildung auf dem Gebiet der Energie- und Umwelttechnologie und der Umweltwirtschaft sowie die damit zusammenhängenden Aufgaben. Die Gesellschaft ist bei Akquisitionen und Auftragsannahmen frei von der Bindung an bestimmte Auftraggeber.