Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb von Eiscafés und allen damit zusammenhängenden Geschäften, die Herstellung und der Vertrieb von Eissorten aus eigener und fremder Herstellung, die Einfuhr und der Export von Waren und Artikeln, die mit der Eisherstellung und dem Betrieb eines Cafés zu tun haben sowie der Erwerb und die Beteiligung an derartigen Unternehmen als auch die Übernahme der Komplementärstellung in Kommanditgesellschaften, die den gleichen oder ähnlichen Geschäftsgegenstand haben.