Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Der Betrieb eines Kurierdienstunternehmens, insbesondere im überregionalen, nationalen und internationalen Overnight- und Same-Day-Bereich. Gegenstand der Geschäftstätigkeit ist auch die Vermittlung von Kuriersendungen und agenturmäßige Aquisition von Beförderungsleistungen. Die Gesellschaft betreibt keine erlaubnispflichtigen Geschäfte, insbesondere keinen Güternah- oder Fernverkehr.