Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen zu vertreten
Gegenstand
Die Vernetzung von Forschungs- und Entwicklungs-Infrastrukturen zur Förderung kooperativer Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Der Gesellschaftszweck wird erreicht insbesondere durch: - die Initiierung von Forschungsprojekten in den Bereichen der Werkstofftechnik, der produktionstechnischen Verfahren und der Verkehrsmitteltechnik - die Stimulation zur Entwicklung und Anwendung innovativer Technologien - die Anregung interdisziplinärer Kooperationen, in denen Bremer und überregionale Forschungs- und Entwicklungsinstitutionen zusammenarbeiten - die Förderung der anwendungsnahen Weiterentwicklung und Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse - die Mitwirkung bei der Aus- und Weiterbildung auf den oben angeführten Gebieten - die Organisation von Industrieausstellungen - die Durchführung von Zertifizierungen sowohl für Zertifizierungsverfahren, die durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert sind, als auch für nicht akkreditierte Verfahren.