Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Der Vertrieb und die Vermietung von Baustellenabsicherungen und Signalanlagen sowie die Aufstellung und Wartung dieser Einrichtungen sowie die Aufstellung und Applikation von verbleibender Straßenausstattung zur Verkehrslenkung und Verkehrsleitung.