Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
(1) Gegenstand des Unternehmens ist
a) Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Gesellschaften jeglicher Art, insbesondere bei der Kommanditgesellschaft in Firma OMNILAB-LABORZENTRUM GmbH & Co. KG;
b) der Betrieb eines Laborzentrums (Betrieb von wissenschaftlichen Geräten, Instrumenten und Apparaten, Einrichtung und Ausrüstung von Laboratorien) einschließlich der Erledigung sämtlicher damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
(2) Die Gesellschaft ist befugt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben und sich an solchen Unternehmen zu beteiligen sowie deren Geschäfte zu führen.
(3) Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.