Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
Die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens und der Gesundheitspflege, der Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, sowie die Verfolgung mildtätiger Zwecke. Der Zweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb von Alten- und Pflegeheimen sowie die umfassende ambulante sozialpflegerische Versorgung von alten, kranken, behinderten oder sonst in ihren täglichen Verrichtungen beeinträchtigten Menschen.