Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden.
Die Produktion, der Handel mit und der Im- und Export von elektronischen und elektroakustischen Bauteilen aller Art als Groß- und Einzelhändler, die Ausführung damit in Zusammenhang stehender Dienstleistungen sowie die Übernahme von Werks- und Handelsvertretungen.