Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Firma Bremen Motors GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, deren Gegenstand der Handel mit neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen, Zubehör und Ersatzteilen, der Handel mit Kraft- und Schmierstoffen sowie der Bereifung einschliesslich Errichtung und Vermietung von Garagen, der Betrieb von Tankstellen, das Abschleppen und Bergen von Fahrzeugen, die Autovermietung, die Vermittlung von Versicherungen und Mietverträgen, das Leasing und alle möglichen Abwandlungen des Leasinggeschäftes - soweit dies mit dem Handel mit neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen im Zusammenhang steht - sowie alle mit vorstehender Tätigkeit im Zusammenhang stehenden und verwandten Geschäften ist.