Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
Die Entwicklung, Integration und Wartung von Software, insbesondere in den Bereichen Internet, Intranet, Datensicherung und Weblösungen, die Einbringung und Vermittlung von IT Serviceleistungen für Hard- und Software sowie der Vertrieb von IT-Komponenten und -Systemen.