Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der Kommanditgesellschaft in Firma Kindel Immobilien GmbH & Co., die sich mit dem An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie allen damit im Zusammenhang stehenden Arbeiten, dem Nachweis oder der Vermittlung von Grundstücken, Wohnungs- und Teileigentums- und anderen grundstücksgleichen Rechten, der Vermittlung von Miet- und Pachtverträgen über Grundstücke und Gebäude sowie der Errichtung und den Vertrieb als Generalunternehmer für eigene oder fremde Rechnung oder Bauträger von schlüsselfertigen Häusern und Wohnungen auf eigenem oder fremden Grund und Boden befassen soll.