Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Das Halten und Verwalten von Kommanditbeteiligungen an Publikumsgesellschaften sowie die Übernahme der Betreuung von Kapitalanlegern für Publikumsgesellschaften, sowie alle mit diesem Gegenstand in Zusammenhang stehenden Geschäfte und Rechtshandlungen.