Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Der Betrieb eines Elektro- u. Sanitärfachgeschäftes mit An- und Verkauf von Einrichtungen auf dem vorgenannten Gebiet sowie den hierzu gehörenden handwerklichen Dienstleistungen sowie allen damit verbundenen und artverwandten Geschäften, insbesondere die Wartung sowie der Einbau von Personen- u. Lastenaufzügen.