Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Den Geschäftsführern kann Einzelvertretungsbefugnis unter Befreiung von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abzuschließen, (§ 181 BGB) erteit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Kapitalanlagen, Versicherungen sowie Bausparverträgen, die Grundstücksvermittlung und -verwaltung, und zwar auf eigene und fremde Rechnung. Gegenstand des Unternehmens ist ferner der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und die Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der J. D. Euro Service-Allfinanz GmbH & Co. KG, die die Vermittlung von Kapitalanlagen, Versicherungen, Bausparverträgen und Grundstücken zum Gegenstand hat.