Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten und Verwalten von Beteiligungen sowie insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der zukünftigen Kommanditgesellschaft unter der Firma Peter Walter Verwaltungs GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Bremen. Die Gesellschaft ist insbesondere berufen, die Geschäfte der vorbezeichneten Kommanditgesellschaft zu führen und diese zu vertreten, und zwar ohne das Recht und die Pflicht zur Leistung einer Einlage in die vorgenannte
Kommanditgesellschaft.