Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
Dienstleistungen im Bereich der industriellen und kommerziellen Automatisierungstechnik, insbesondere:
die Erstellung von Leistungsverzeichnissen und Pflichtenheften;
die Erbringung von Planungs- und Engineeringleistungen;
die Entwicklung von Software und Programmsystemen jeglicher Art;
der Handel und der Vertrieb der vorgenannten Leistungen einschließlich Computerhardware mit Zubehör sowie Hardware der gesamten Steuerungstechnik;
die Vergabe von Lizenzen und Nutzungsrechten jeglicher Art;
der Bau von Schaltschränken und -anlagen;
die Durchführung von Inbetriebnahmen weltweit;
die Durchführung von Softwarewartungen
die Erbringung von Architektur- und Ingenieurleistungen auf Basis der HOAI
die Erstellung von Gutachten gem. GEG und die daraus resultierende Energieberatung
die Entwicklung und Steuerung von Projekten.