Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Projekt- und Organisationsentwicklung; die Beratung von Unternehmen - insbesondere in informationstechnologischen Fragen; der Handel mit Einrichtungen, Geräten, Programmen der elektronischen Datentechnik und -verarbeitung, sowie der Telekommunikation; die Verwaltung und Bewirtschaftung von Gebäuden und Grundstücken; damit zusammenhängende Dienstleistungen aller Art.