Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel und die Vermietung von Geräten der Medientechnik und der Telekommunikation für Kongresse, die Abhaltung von Seminaren, die Durchführung von Großveranstaltungen einschließlich der Erbringung der dafür erforderlichen Dienstleistungen, ferner die Planung und technische Betreuung von Medienräumen sowie der Betrieb aller Geschäfte, die mit dem vorgenannten Unternehmenszweck in Zusammenhang stehen oder geeignet sind, den Unternehmenszweck zu fördern.