Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer ist von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Umarbeitung vorhandener Software für den industriellen Bereich, inklusive der Anpassung aller Hardwarekomponenten sowie die Planung und Herstellung von Elektro-, Alarm-, Tanküberwachungs- und Telekommunikationsanlagen, Handel mit Elektroartikeln, Unterhaltungselektronik und Telekommunikationsanlagen, Erarbeitung und Erstellung von Systemlösungen für Navigation, Radar, Sprechfunk und Datenfunk, Schiffselektrik und Schiffselektronik sowie Installation von Telekommunikationsanlagen.