Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) Die Verwertung der Wort-/- Bildmarke "artundweise"b) die Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Neuen Medien, von Software und grafischen Werbemittelnc) die Beratung von Unternehmen im Bereich Neue Medien, Informationstechnologie und Organisationsentwicklungd) der Handel mit Hard- und Software.