Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung und Veranstaltung von Reisen und die Erstellung eigener Produkte im Bereich Sport, Freizeit und Tourismus, sowie die Unternehmensberatung und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Import und Produktion von Sport- und Freizeitartikeln aller Art und deren Vertrieb in stationärer Form und im Onlinehandel, Betrieb von Sportstationen mit Gastronomie für den Verleih von Geräten und Schulungen für Freizeitaktivitäten und Sportarten aller Art.