Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Gesellschaften jeglicher Art, insbesondere bei der gründenden Kommanditgesellschaft in Firma Warnecke & Sohn GmbH & Co. KG, Bremen;
b) Der Betrieb von Handelsgeschäften aller Art, insbesondere auf dem Sektor der Gas- und Wasserinstallation einschließlich der Erledigung sämtlicher damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.