Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1. Der An- und Verkauf von Hard- und Software,
2. das Erstellen von Software und insoweit erforderliche Dienstleistungen aller Art,
3. der Handel mit Waren aller Art,
4. die Instandsetzung und Reparatur von PC-Hardware,
5. die Installation, Einrichtung und Pflege von Netzwerken,
6. die Telekommunikation,
7. die Visualisierung,
8. die PC-gestützte Automatisierung.