Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
Gegenstand
1) Die Planung, Organisation und Durchführung von Reisen für Kranke, Behinderte oder sonst sozial Benachteiligte mit medizinischer und/oder pflegerischer Betreuung durch geeignete Fachkräfte, die unter dem Begriff "betreutes Reisen" angeboten werden, einschließlich Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen, soweit diese nicht erlaubnispflichtig sind, sowie die Veranstaltung von Senioren-Reisen;
2) Die Schulung, Aus- und Weiterbildung von Betreuerinnen und Betreuern zwecks Durchführung von "betreuten Reisen";
3) Die Durchführung von Veranstaltungen, insbesondere solcher, die der Verbreitung der Grundsätze des Internationalen Roten Kreuzes und der interkulturellen Verständigung auf der Basis dieser Grundsätze dienen.