Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt und fördert die gemeinnützigen Aufgaben und Ziele des Arbeiter-Samariter-Bundes insbesondere die des Landesverbandes Bremen e.V. im Hinblick auf dessen Sozialeinrichtungen.
Zwecke der Gesellschaft sind die Förderung des Wohlfahrtswesens, die Förderung der Hilfe für Behinderte und die selbstlose Unterstützung von Personen im Sinne von § 53 AO. Der Zweck der Gesellschaft besteht in der Versorgung geistig und mehrfach behinderter Kinder und Jugendlicher durch den Betrieb und die Unterhaltung von Wohn- und Betreuungseinrichtungen, insbesondere des ASB-Kaisen-Stifts.