Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Durchführung von Planungen, die alles umfassen, was zu den Berufsaufgaben der Architekten und Ingenieure gehört, insbesondere alle baulichen Planungs- und Beratungsaufgaben sowie die Leitung und Beaufsichtigung von Baumaßnahmen. Ausgeschlossen ist die gewerbliche Ausführung von Bauten und die Übernahme von Bauträger- und Baubetreuungsaufgaben sowie insbesondere auch die Vermittlung von Grundstücken und die Finanzierung von Bauvorhaben.