Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand der Gesellschaft sind die Entwicklung, Fertigung und der Vertrieb von Ausbildungs- und Fahrsimulatoren und damit verbundene Dienstleistungen im Bereich der Simulatorenentwicklung für Dritte sowie sämtlich damit in Zusammenhang stehende Geschäfte. Die Gesellschaft ist befugt, sich an Betriebsgesellschaften zur Weiterbildung im Bereich Fahrtechnik und Verkehrserziehung sowie anderer multimedialer Anwendungen zu beteiligen."