Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb einer Spedition, der Warenhandel mit dem In- und Ausland, insbesondere mit dem osteuropäischen Ausland, der An- und Verkauf von Fahrzeugen zur Güterbeförderung, auch im Wege des Leasings - ausgenommen jedoch solche Geschäfte, die gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen bedürfen -, die Vermietung von Fahrzeugen zur Güterbeförderung und die Vermietung von Satellitenanlagen für Kraftfahrzeuge.
II) Gegenstand der Gesellschaft ist auch die Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere an Unternehmen mit dem Gegenstand der Ziffer I.