Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
Die Konzeption und Realisierung von Positionierungsstrategien für Unternehmen, Produkte sowie öffentliche und private Organisationen, ferner die Konzeption von allgemeine Marketing-Maßnahmen, insbesondere integrierte Kommunikationsmaßnahmen, Veranstaltungsprojekten aller Art, außer erlaubnispflichtigen Publik-Relations- und Sponsoringmaßnahmen, sowie die Vornahme aller Geschäfts- und Rechtshandlungen, die zur Förderung dieses Unternehmensgegenstandes geeignet sind.