Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von Software in den Bereichen Multimedia und Datenbanken auf verschiedenen Datenträgern und für Netzwerke (z.B.: Firmen- und
Produktionspräsentationen, CBT-Programme oder Datenbank-Anwendungen auf CD-ROM bzw. im Internet) einschließlich der Produktion von Video, Foto, Grafik und Audio; Vertrieb von Datenverarbeitungs-Hardware und -Zubehör sowie Dienstleistungen im Bereich EDV-Beratung, Medien-Gestaltung und Werbung;