Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Durchführung und Überwachung von Bauarbeiten im Bereich der Beton- und Fassadensanierung, sowie die Entwicklung und Anwendung neuer Techniken hierzu, darüber hinaus auch die Durchführung und Überwachung von Arbeiten im Breich des Hoch- und Tiefbaus. Die Gesellschaft darf alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftzweck fördernden Geschäfte tätigen.