Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Planung und Entwicklung von Vorhaben im Umweltbereich bis zur Umsetzungsreife. Die Gesellschaft kann dazu auch Planungsaufträge an andere Unternehmen vergeben. Die Gesellschaft ist ferner tätig als Komplementärin für Kommanditgesellschaften und übt dort die Verwaltung und Führung der Geschäfte dieser Gesellschaften aus.