Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Vermietung von beweglichen Gegenständen aller Art und aller damit zusammenhängender Geschäfte einschließlich der Beratungen mit Ausnahme von Bankgeschäften im Sinne von § 1 des Kreditwesengesetzes (KWG).