Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
I) Gegenstand der Gesellschaft ist
1. der Handel mit Waren aller Art, insbesondere der Handel mit EDV-Hardware, EDV-Software, Kommunikationstechnik sowie Sicherungssystemen;
2. die Beratung, Information, Installation, Errichtung und Umstellung in den Bereichen EDV-Einzel-, -Mehrplatz und -Netzwerk-System, Kommunikation, Multimedia und Sicherung;
3. die Erbringung von Schulungs- und Serviceleistungen auf dem Gebiet der Datenverarbeitung und der Kommunikation, des Logistik-Controllings und des Projektmanagements;
4. die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Datenfernübertragung und Online-Datenbänken;
II) Gegenstand der Gesellschaft ist auch die Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere an Unternehmen mit dem Gegenstand der Ziffer I.